Private und gesetzliche Kassen

1. Privatkassen

Bei einer privaten Krankenversicherung übernimmt die Versicherung in der Regel nach der Begutachtung des Therapieantrags die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Psychotherapie. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Modalitäten. Bevor eine Therapie bewilligt wird, werden meist 3-5 "probatorische Sitzungen" gezahlt, die dem Kennenlernen, der Diagnostik und der Überprüfung der Therapiebedürftigkeit dienen.

2. Gesetzliche Krankenkassen

Kurzzeit- und Langzeitpsychotherapie, psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung.